Atemschutz (allgemeine Regeln und Normen)

Atemschutz (allgemeine Regeln und Normen)

Atemschutz (allgemeine Regeln und Normen)

EN 136 Atemschutzgeräte-Vollmasken EN 143 Atemschutzgeräte-Partikelfilter
EN 140 Atemschutzgeräte-Halbmasken EN 149 Atemschutzgeräte-Filtierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel
EN 14387 Atemschutzgeräte-Gas und Kombinationsfilter
ATEMFILTER
Filtertyp Hauptanwendungsbereich Kennfarbe
A Organische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt > 65 ° C braun
B Anorganische Gase und Dämpfe grau
E Saure Gase wie z.B Chlorwasserstoff und Schwefeldioxid gelb
K Ammoniak grün
P Partikel weiß

Kombinationsfilter bieten Schutz gegen Gase und Partikel. Demgemäß ergeben sich die Einsatzgrenzen und Anwendungsbereiche aus den entsprechenden Angaben für Gasfilter und Partikelfilter. Kombination Aktivkohle / Partikelfilter: Einzusetzen, wenn gleichzeitig Lösungsmittel, Gase, Dämpfe und Feinstäube/Partikel auftreten. Komfortmasken: Bieten keinen Schutz vor Feinstäuben und gefährlichen Arbeitsstoffen; sie sind keine PSA-Artikel.

Filterklasse Gasaufnahmevermögen Höchstzulässige Gaskonzentration
1 klein 1000 ml/m³
2 groß 5000 ml/m³
FEINSTAUBMASKEN
P1 für feste gesundheitsschädliche fibrogene Partikel und flüssige Aerosole bis zum 4-fachen des MAK*-Wertes
P2 für feste und rauchförmige, mindergiftige Partikel sowie flüssige Aerosole bis zum 10-fachen des MAK*-Wertes
P3 für feste, giftige Partikel sowie flüssige Aerosole bis zum 30-fachen des MAK*-Wertes